VBPM - Intern

26.06.08 Brief Schaber

Ihr Schreiben vom 11. Juni 2008


Sehr geehrter Herr Schaber,

vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie noch einmal Ihre uns bekannten Positionen vertreten.

Wie Sie sicherlich wissen, haben die von uns vertretenen privaten Molkereiunter-nehmen in Bayern bereits in den letzten Jahren im Sinne einer partnerschaftli-chen Verbundenheit mit den Milcherzeugern für eine Vermarktung der Milch zu den jeweils bestmöglichsten Konditionen gesorgt. Dies ist unter anderem dokumentiert durch einen über die Jahre konstant überdurchschnittlichen Auszahlungspreis.

Auf der anderen Seite muss aber berücksichtigt werden, dass unsere Molkereiunternehmen nur den Milchpreis ausbezahlen können, den sie nach Ausschöpfung ihrer Möglichkeiten erzielen. In diesem Zusammenhang können Sie davon ausgehen, dass unsere 42 Mitgliedsunternehmen aktuell intensive Gespräche mit dem Lebensmitteleinzelhandel führen, um langfristig höhere Preise für alle Milchprodukte zu erzielen und so die Einkommenssituation der Milcherzeuger nachhaltig zu verbessern.

So sehr uns das Interesse für die Belange der Milcherzeuger auch grundsätzlich verbindet: Ein Basispreis von pauschal mindestens 43 Cent/l Milch geht an den Realitäten des Marktgeschehens vorbei. Zum Beispiel steht die Tatsache, dass die jeweilige Molkerei Vertragspartner des Handels ist und bleibt, einer Pauschalvergütung entgegen. Denn der Milchauszahlungspreis orientiert sich unter anderem daran, welche Preise die Molkereiunternehmen in den Verhandlungen mit dem Handel durchsetzen können. Daher bewegen sich die Auszahlungspreise in Bayern mittlerweile deutlich unter 40 Cent/kg. Ein mit 43 Cent/kg garantierter Durchschnittspreis für 2008 läge mehr als 28 Prozent über dem Ergebnis aus dem Jahr 2007 (34,93 Cent/kg für Milch mit 4,2 % Fett und 3,4 % Eiweiß; zum Vergleich: 28,70 Cent/kg in 2006). Nach der bisherigen Auszahlungsleistung im 1. Halbjahr 2008 ist davon auszugehen, dass der durchschnittliche Auszahlungspreis in 2008 den des Vorjahres deutlich übertreffen wird.

Weiterhin sollten Sie bei Ihrer Forderung nicht vergessen, dass sich Unterneh-men nach geltendem Kartellrecht bei Absprachen nicht zur Einhaltung bestimmter Verkaufspreise verpflichten dürfen. Selbst im Rahmen der Ausnahmeregelung des § 28 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) sind Preisbindungen unzulässig.

Außerdem haben die Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr eindeutig gezeigt, dass die Akzeptanz der Verbraucher für höhere Preise nicht nachhaltig vorhan-den ist. Darüber hinaus erreicht der LEH als Absatzkanal für Milchprodukte bekanntermaßen lediglich einen Anteil von ca. 40 %. Die übrigen Mengen müssen exportiert (ca. 30%) beziehungsweise an die Industrie (ca. 30%) verkauft werden und sind damit stark von Weltmarktpreisen abhängig.

Vor diesem Hintergrund müssen - neben Preisverhandlungen mit dem Handel - zukünftige Maßnahmen vor allem darauf abzielen, den bayerischen Milcher-zeugerbetriebe dabei zu helfen, sich erfolgreich auf die veränderten Marktbedin-gungen auszurichten.

Mit freundlichen Grüßen





Susanne Nüssel
Geschäftsführung